GGS Herrenshoff

Sicherheitskonzept

Einleitung

Der staatliche Bildungsauftrag setzt voraus, dass die Schule den Schülerinnen und Schülern einen Ort der Sicherheit, der Verlässlichkeit und des Vertrauens bietet. Dies zu gewährleisten ist zunächst Aufgabe aller an Schule Beteiligter: Lehrerinnen und Lehrer, päd. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der OGS; Schülerinnen und Schüler, Eltern, Sekretärin, Hausmeister sowie Schulträger.

Gemäß RdErl. d. MK, MI u. d. MJ vom 15.02.2005 (Sicherheits- und Gewaltpräventions-maßnahmen an Schulen) ist deshalb an jeder Schule ein auf die Verhältnisse der Schule bezogenes Sicherheitskonzept zu entwickeln.

Das Sicherheitskonzept unserer Schule umfasst zwei übergeordnete Bereiche:

Teil I:
a. Schutzmaßnahmen vor Gefahren durch äußere Einflüsse Alarmplan
b. Verhalten in Notfällen (Unfälle/ akute Erkrankungen)
c. Regelungen durch Konferenzbeschlüsse

Teil II:
d. Verhaltensmaßnahmen für Lehrerinnen, päd. MitarbeiterInnen, SchülerInnen und Eltern für den täglichen Ablauf
e. Vereinbarungen laut Konferenzbeschluss/ Schulordnung
f. (Verhalten von Kollegium, Eltern und SchülerInnen)
g. Maßnahmen und regelmäßige Veranstaltungen zur Schulwegsicherung
h. Maßnahmen zur Gewaltprävention

Unser Sicherheitskonzept erfolgt in Abstimmung …

  • mit der OGS
  • mit der Stadt/Schulträger
  • mit der Polizei
  • mit dem Lehrerkollegium (Sicherheitsbeauftragte)
  • mit der Schülerschaft;
  • mit dem Hausmeister;
  • mit der Schulpflegschaft und der Schulkonferenz
  • mit der Freiwilligen Feuerwehr

Das Sicherheitskonzept ist ein dynamisches Konzept, das regelmäßig angepasst, ergänzt und fortlaufend auf seine Funktionalität hin überprüft wird. Auch die Schulordnung wird regelmäßig aktualisiert.

Teil I

a) Alarmplan

Voraussetzungen: Listen im Klassenraum

  • In jedem Klassenbuch klebt die Namensliste der jeweiligen Klasse.
  • Die Klassenliste liegt in jedem Klassenraum auf dem Lehrertisch.
  • Gut sichtbar hängt in jeder Klasse die Auflistung der Betreuungskinder.

Generell gilt: Wahrnehmen einer Gefahrensituation

Falls während des Unterrichtsvormittags eine Gefahrensituation auftaucht, sollte jeder Beteiligte folgendes beachten:

  1. Gefahr einschätzen!
  2. Hilfe intern benachrichtigen – Notfallnummer benutzen (Liste hängt in jeder Klasse)
  3. Gegebenenfalls externe Hilfe benachrichtigen
  4. Schulleitung immer informieren.

Feueralarm

Im Schulgebäude befinden sich die vorgeschriebenen Lösch- und Brandschutzeinrichtungen. Ein vorsätzlich ausgelöster Fehlalarm oder eine Beschädigung dieser Einrichtungen ist strafbar.

Verhalten im Brandfall

Der Hausmeister, die Schulleitung oder die Leiterin der OGS betätigen per Hand die Sirene (Klingelkasten im Sekretariat), die den Feueralarm auslöst. (Mehrtonzeichen, deutlich unterschiedlich vom Pausenklingeln) und benachrichtigen die Feuerwehr (112).
Für jeden Klassen- und Fachraum, für die Räume der OGS, das Lehrerzimmer, die Toiletten, besteht ein Fluchtplan, der ebenso in jeder Klasse hängt und im Unterricht und in der OGS regelmäßig thematisiert wird. Fluchtwege und Notausgänge sind im Schulgebäude und im Flur vor den Klassen 3a/b gekennzeichnet.

Der Überblick über die Räume im ersten Stock und im Erdgeschoss befindet sich in der Eingangshalle.

Die Feuerwehrzufahrten bzw. die Zufahrt für Rettungskräfte sind unbedingt frei zu halten.

Probealarm mit anschließender Evakuierung findet regelmäßig zweimal im Jahr statt.

Im Alarmfall sichert der Lehrer das Klassenbuch und schließt Fenster und Türen hinter den Kindern. Alle SchülerInnen verlassen zügig zu zweit (ohne Schultaschen) mit der jeweiligen Lehrperson das Schulgebäude. Vorrang haben die Klassen, die sich bereits auf dem Flur befinden.
Die Schüler stellen sich zu zweit – nach Klassen geordnet – am Sammelplatz auf dem unbefestigten Teil des Schulgebäudes auf (näheres s. Fluchtplan im Anhang), wo nochmals gezählt wird. Ggf. fehlende Kinder werden sofort der Schulleitung und der Feuerwehr gemeldet!

Evakuierung bei Alarm

Verhalten im Notfall, wenn der Alarm ausgelöst wurde:

  1. Wer fehlt? Warum?
  2. Zu zweit anstellen!
  3. Klassenbuch mitnehmen!
  4. Fenster schließen!
  5. Auf Anweisungen der Lehrkraft, der päd. Mitarbeiterin hören – keine Eigeninitiative!
  6. Fluchtwege beachten!
  7. Auf den Treppen rechts gehen!
  8. Nicht drängeln, stoßen und rennen!
  9. Den Sammelplatz aufsuchen, nochmaliges Zählen!
  10. Meldung über fehlende Schüler an die Schulleitung geben.
  11. Weitere Anweisungen abwarten.
  12. Aufsuchen des 2. Sammelplatzes vor der Kirche.
  13. Erneutes Zählen!

Maßnahmen der Schule im Fall von Drohanrufen oder Drohschreiben:

Gefahr – Klassenraum kann nicht verlassen werden bei Bedrohung / Amok Ausgang versperrt (Rauch, Feuer)

  1. Klassentür abschließen.
  2. Sicherheitshalber mit den Schülern in die sicherste/hinterste Ecke des Raumes gehen;
  3. Fenster schließen
  4. Auf Entwarnung warten
  5. Sich bemerkbar machen
  6. Gegebenenfalls per Handy nachfragen.
  7. Falls Schüler/innen abwesend sind (Toilette), unbedingt Namen über Notfallnummer (Schulleitung) melden. Nach Eintreffen der Schüler Entwarnung geben.
  8. Anweisungen der Polizei / Feuerwehr abwarten.

Für diesen Fall bestehen noch weitere interne Absprachen über das Verhalten im Kollegium und bei den pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, das entsprechende Vorgehen soll aber aus Sicherheitsgründen hier nicht veröffentlicht werden.

Schulleitung/Verwaltung

Wir lassen, wenn möglich, andere Personen (Kollegen) mithören, notieren
Rufnummer, Datum und Uhrzeit. Wir dokumentieren den Gesprächsverlauf schriftlich und treffen Maßnahmen zum Schutz der Schule, benachrichtigen ggf. die Polizeidienststelle. Gegebenenfalls Codewort aussenden.

b) Verhalten bei Notfällen (bei Unfällen/ Verletzung eines Schülers)
  • Verbandskästen für die Grundschule Herrenshoff befinden sich in der Turnhalle und in der Damentoilette
  • Im Schulleitungsbüro und im Zaubergarten der OGS befinden sich die Zeckenzange und die Zahndose
  • Kleine Verletzungen und Prellungen werden mit einem Kühl-Akku behandelt.
  • Falls ein Kind durch widrige Umstände nasse Kleidung hat, kann es im Verwaltungsbereich oder in der OGS frische Wäsche (Socken, Unterwäsche, Pulli, T-Shirt, lange Hose) bekommen.
  • Die Krankenliege befindet sich nahe im Raum des Hausmeisters, damit der „Kranke“ unter Aufsicht ist, einen passenden Extraraum dafür gibt es in der Grundschule dafür nicht
  • Lehrkräfte leisten unverzüglich Erste Hilfe
  • Krankentransport und/ oder Erziehungsberechtigte (Familienangehörige/Ansprechpartner) werden gegebenen falls telefonisch informiert.
  • Wird ein Krankentransport nötig, begleitet eine Lehrkraft das Kind ins Krankenhaus
  • Wenn die Eltern nicht erreichbar sind soll das Kind bei Verletzung oder plötzlicher Erkrankung abgeholt werden, bleibt es bis zur Abholung in der Obhut der Schule unter Aufsicht. Es bleibt in der Klasse oder im Eingangsbereich der Schule
  • Innerhalb von 3 Tagen erfolgt eine Unfallmeldung an den GUV.
  • mit dem Kollegium der Schule und OGS erfolgen regelmäßig Erste Hilfe-Schulungen.
c) Regelungen durch Konferenzbeschlüsse

Durch Konferenzbeschlüsse sind folgende sicherheitsrelevanten Verhaltensweisen
geregelt

  • Eltern entschuldigen ihre Kinder am ersten Fehltag vor Beginn des Unterrichts bzw. im Laufe der ersten Stunde im Sekretariat (telefonisch), ein Anrufbeantworter läuft und wird vor Unterrichtsbeginn abgehört.
  • Bei unentschuldigtem Fehlen ruft der Klassenlehrer am selben Vormittag bei den Eltern an und klärt die Situation, um sicher zu stellen, dass das Kind zu Hause ist und nicht auf dem Schulweg etwas passiert ist.
  • Vermisste Kinder werden der Schulleitung und ggf. der Polizei gemeldet!
  • Es wird als selbstverständlich vorausgesetzt, dass ein krankes Kind zu Hause betreut wird. (Eltern werden ausdrücklich auf dem ersten Elternabend darüber informiert.)
  • Abholung von in der Schule erkrankten Kindern: Die Erreichbarkeit der Eltern bzw. sonstiger Vertrauenspersonen muss jederzeit gewährleistet sein (ggf. gültige Handynummer und/ oder Nummer der Arbeitsstelle).
  • Im Lehrerzimmer und auch bei jedem Klassenlehrer befinden sich gültige Telefonlisten. Eltern sind verpflichtet, Änderungen der Adresse oder der
    Telefonnummer sofort der Schule mitzuteilen.
  • Die Eltern werden im Krankheitsfall benachrichtigt und holen ihr Kind dann von der Schule ab. Kinder dürfen von der Schule auf keinen Fall alleine nach Hause geschickt werden, ohne dass eine vorherige telefonische Absprache mit einem Erziehungsberechtigten erfolgt ist.
  • Im Eingangsbereich befindet sich eine Ausschilderung zum Schulleiterzimmer/Lehrerzimmer/Sekretariat.

Verhalten gegenüber schulfremden Personen

  • Schulfremde Personen auf dem Schulgelände oder im Schulgebäude werden von den Lehrkräften und Mitarbeitern angesprochen, um den Grund des Aufenthaltes der jeweiligen Person zu erfahren. Sie werden gebeten, sich im Sekretariat / Verwaltungsbereich anzumelden.
  • Falls kein Besuchsgrund vorliegt, werden sie gebeten, die Schule und das Gelände zu verlassen. Bei Problemen ist die Schulleitung bzw. ihre
    Vertretung zu verständigen, gegebenenfalls sogar die Polizei.
  • Die Schüler und Schülerinnen werden angehalten, schulfremde Personen sofort zu melden.
  • Unregelmäßige Kontrollgänge durch das Schulgebäude werden durch Schulleitung und Hausmeister durchgeführt.
  • Nach Abendveranstaltungen tragen die jeweiligen Lehrkräfte Verantwortung für das  Verschließen des Schulgebäudes.
  • Grundsätzlich werden alle Fachräume bei Abwesenheit der Lehrkräfte bzw. des Fachpersonals abgeschlossen (ebenso Lehrerzimmer und Sekretariat).

Teil II

d) Verhaltensmaßnahmen für Lehrkräfte, Päd. Personal, Schülerinnen und Schülern und Eltern für den täglichen Ablauf

Für Lehrkräfte und päd. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gilt

  • Alle sind sich ihres Vorbildcharakters bewusst, gehen freundlich und fair mit den Kindern um und halten sich selbstverständlich an die vereinbarten Regeln.
  • Es besteht die Verpflichtung, rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn (spätestens um7.45 Uhr) im Lehrerzimmer zu sein, um Absprachen zu treffen oder den Vertretungsplan einzusehen.
  • Der Unterricht wird pünktlich aufgenommen und erst nach dem Klingelton bzw. nach Ende der Stunde geschlossen.
  • Die Lehrkraft verlässt als Letzte den Raum und schließt vor Pausen und nach Unterrichtsende den Raum ab. Ebenso werden nach dem Ende der Lernzeit die Fenster in den Klassen geschlossen. Dies gilt auch für alle pädagogischen Mitarbeiter/ Lehrkräfte im Nachmittagsbereich.
  • Aufsichten werden pünktlich angetreten. Aufsichtführende Lehrkräfte halten sich im Aufsichtsbereich auf und haben einen besonderen Blick auch auf „versteckte“ Ecken, z. B. im Moment Fußballplatz, an den Kastanien.

Ruhegarten

In den Frühlings- und Sommermonaten wird der Ruhgarten in den Pausen mitgenutzt. Die Kinder sind über die Regeln im Ruhegarten informiert. Es besteht Sicht- und Hörkontakt zum Lehrerzimmer. Im Notfall kann so direkt Hilfe erteilt werden. Zu den Zeiten der OGS ist immer eine Ansprechpartnerin in der Anmeldung.

Fotowand der Mitarbeiter

Im Eingangsbereich der Schule und direkt an der Tür zum Eingang der OGS finden die Besucher eine Fotowand mit Portraits, Namen und Funktion der betreffenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

Toilettengang

  • Der Toilettengang während des Unterrichts muss durch die Lehrkraft erlaubt und dokumentiert werden.
  • Immer nur zwei Kinder einer Außenklasse sollen zur Toilette gehen.
  • Die Lehrkräfte achten darauf, dass die Schüler/innen nach einer angemessenen Zeiten zurückkehren.
  • Die Kinder der Klassen im Gebäude suchen die Toilette der OGS auf.

Für Schüler/ Schülerinnen bzw. deren Eltern gilt: (siehe auch Schulregeln)

  • Das tägliche Schulleben ist geprägt durch Ruhe und achtsames Verhalten.
  • Im Schulgebäude wird nicht gerannt oder getobt.
  • Wir gehen höflich und rücksichtsvoll miteinander um.
  • Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen jeglicher Art (Messer, Feuerzeug, Werkzeuge jeder Art, auch Stöcke vom Schulhof, …) ist verboten. (Die Eltern der Erstklässler werden am ersten Elternabend direkt darüber informiert)
  • Das Eigentum eines Jeden wird geschützt (nicht beschädigt oder gestohlen).
  • Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit nicht verlassen werden,
    außer unter Aufsicht zu Unterrichtsgängen oder zum Sportunterricht.
  • Das Ballspielen (mit „weichen“ Kunststoffbällen) ist nur in den ausgewiesenen Bereichen des Schulhofes erlaubt.
  • Niemand wirft harte Gegenstände wie Schneebälle, Steine, Tennisbälle auf dem
    Schulgelände, da sie andere verletzen könnten.
  • Von zu Hause mitgebrachte, digitale Geräte werden in der Schule nicht geduldet.
  • Roller und Fahrräder werden vor Schulbeginn in den entsprechenden Ständern abgestellt und abgeschlossen. Die Eltern achten auf die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge.
  • In der Verantwortung der Eltern liegt es, dafür zu sorgen, dass ihr Kind pünktlich, aber nicht vor 7.40 Uhr in der Schule ist.
  • Nach Unterrichtsende verlassen die Schüler zügig das Schulgelände.

Schulwegsicherung

  • Aufgabe der Schulwegsicherung ist es, den sicheren Schulweg zu gewährleisten und sicherheitsbewusstes Verhalten bei den Schülern zu fördern. Folgende Aktionen finden regelmäßig im Laufe eines Schuljahres statt:
  • Ende September/ Anfang Oktober: Schulwegbegehung mit den Erstklässlern; Hinweis auf die besonderen Gefahrenstellen
  • Ende Oktober: Austeilen der Sicherheitswesten an die Erstklässler
  • Fahrradtraining im 3. Schuljahr gemeinsam mit der Verkehrspolizei
  • Fahrradtraining im 4. Schuljahr, durchgeführt von der Polizei theoretische und praktische Fahrradprüfung (Parcours u. Realverkehr) der 4. Kl.
  • Die Buskinder werden im Rahmen des Aufsichtsplans durch LehrerInnen bis zur Abholung durch die Busse beaufsichtigt, sicheres Verhalten am Bus soll erlernt werden.
  • Die Kinder werden angeleitet sich an der Bushaltestelle verkehrsgerecht zu verhalten und auf ein angemessenes Verhalten im Schulbus vorbereitet.
  • Ein Schulwegplan ist dem Sicherheitskonzept angeheftet.
  • Regelmäßige Verkehrskontrollen vor der Schule in Absprache mit der Polizei.
  • Schulwegsicherheit in der Hand aller Eltern:
    Wir empfehlen den Eltern, Kinder frühestens ab dem dritten Schuljahr mit dem Fahrrad (mit ordnungsgemäßer, gut sichtbarer Kleidung, Helm, verkehrstüchtigem Fahrrad, …) zur Schule fahren zu lassen, weil diese vorher Gefahrensituationen oft nicht richtig einschätzen können. Eine besondere Absprache mit der Schule ist hierfür erforderlich und eine schriftliche Erlaubnis vor der Fahrradprüfung ist erforderlich.
  • Zu den Pflichten der Eltern gehört es ebenfalls, die Kinder rechtzeitig loszuschicken, den Schulweg einzuüben und Kinder auf spezielle Gefahrenquellen hinzuweisen, dies gilt auch für Kinder, die mit dem Schulbus fahren.

Falls Eltern ihre Kinder mit dem Auto bringen

  • Ausstieg der Kinder zur Seite des Bürgersteigs
  • ordentliche Rückhaltesysteme im PKW!
  • Geschwindigkeitsbegrenzung 30km/h einhalten
  • absolutes Parkverbot vor der Schule, auf der Seite der Schule
e) Intervention bei Gewalt-Vorfällen / Gewaltprävention

Rechtliche Grundlagen
Wir beziehen uns hier auf den RdErl. d. MK, MI u. d. MJ vom 15.02.2005, wie oben genannt und auf den § 61 Abs. 2 – 3 NschG)

An unserer Schule gilt
„Wir achten auf einen freundlichen, respektvollen und höflichen Umgang miteinander.“

Um Gewalt zu verhindern bzw. Schüler zu stärken, muss man sich die verschiedenen
Formen von Gewalt vergegenwärtigen.

1. Körperliche Gewalt
a. körperlicher Angriff
b. Bedrohung, Erpressung
c. Waffenbesitz
d. Sexuelle Übergriffe
e. Vandalismus, Beschädigung fremden Eigentums

2. Seelische Gewalt
a. Beschimpfungen
b. soziale Ausgrenzung
c. Hänseln, Verspotten, Ärgern
d. Herausfordern, Provozieren (mit und ohne Worte)
e. Erpressung

3. Gewalt gegen Schulautorität
a. massive Unterrichtsstörung
b. Beschimpfungen
c. Respektlosigkeit

4. Gewalt durch die Schule
a. strukturelle Gewalt
b. Missbrauch der Autorität
c. willkürliche, ungerechte Noten
d. willkürliche, ungerechte Strafen
e. entwürdigende Behandlung von Schülern

Intervention

Die Grundregel zur Intervention lautet hier, dass wir Gewalt – in welcher Form auch immer nicht tolerieren. Dies gilt für den Unterricht ebenso wie für Pausen, die OGS….,
Eltern und Lehrkräfte müssen sich einig über eine klare Definition von Gewalt sein.

Dazu wird ein Handlungsrahmen erarbeitet, der

  • Verhaltensweisen bei besonderen Vorkommnissen beschreibt und Hilfsangebote umfasst,
  • Regeln kommuniziert (erwünschte Verhaltensweisen werden an Schüler
    weitergegeben) und dafür sorgt, dass die Einhaltung der Verhaltensregeln geachtet wird.

Die Schulregeln und die dazugehörigen Maßnahmen bei Nichteinhaltung sind von Schüler/innen und Lehrer/innen der Grundschule erarbeitet worden. (s. Anlage 2)

Die Regeln beschreiben
1. das Verhalten im Gebäude und
2. das Verhalten auf dem Schulhof.

Die Kinder, LehrerInnen, OGS Leitung und Eltern unterschreiben unseren Schulvertrag, der diesem Sicherheitskonzept beiliegt.

Schulregeln

Alle Schüler und Schülerinnen haben mit ihren Klassenlehrerinnen Schulregeln erstellt, diese wurden im Schulparlament verabschiedet. Mit ihrer Unterschrift verpflichten sich die Schüler und Schülerinnen, diese Regeln einzuhalten. Die Schulregeln hängen gut sichtbar in jedem Klassenzimmer.

Hierzu gehören auch Interventionsregeln für Lehrkräfte (in 5 Schritten):

  1. aufmerksam sein, nicht wegsehen, Stellung beziehen:
    „Hier tut keiner dem anderen weh!“
  2. die Stopp-Norm setzen: bei Gefahr sofort einschreiten, wenn einem Schüler körperliche oder seelische Gewalt droht: „Schluss damit!“ „Auseinander!“ „Hier wird nicht geprügelt!“
  3. Trennen der Kontrahenten, Blickkontakt der Streitenden unterbrechen, auch räumlich trennen, damit eine emotionale Abkühlung einsetzen kann
  4. den eigenen Einfluss aufrechterhalten/ Grenzen setzen Deeskalation der Situation herbeiführen (Reihe, äußere Ordnung)
  5. Streitschlichtungsgespräche nach dem für alle bekannten Bensberger Streitschlichtungskonzept, welches regelmäßig aufgefrischt wird und den Kindern Möglichkeiten an die Hand gibt, sich mit ihrem Verhalten auseinanderzusetzen.
  6. Keine Angriffe und Drohungen gegen Intervenierende zulassen

Schulterschluss der Pädagogen deutlich machen: „Grobheiten dulden wir hier nicht!“
Im akuten Fall von jeglicher Gewalt gibt es ein verbindliches Vorgehen, über das das Kollegium informiert ist.

  • Eine sofortige Klärung des Sachverhaltes muss herbeigeführt werden.
  • Eine Gesprächsrunde entscheidet ggf. über Erziehungsmaßnahmen.
  • Die Klassenlehrkraft entscheidet über erste Maßnahmen und kann bei gravierenden oder andauernden Vorfällen eine Klassenkonferenz beantragen.
  • Zu dieser Klassenkonferenz lädt die Schulleitung ein.

Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen

Erziehungsmittel (§ 61 Abs. 1 NSchG) sind pädagogische Einwirkungen. Sie sind zulässig, wenn SchülerInnen den Unterricht beeinträchtigen, in der OGS kontinuierlich die Regeln verletzen oder in anderer Weise ihre Pflichten verletzen. Sie können von einzelnen Lehrkräften oder von der Klassenkonferenz angewendet werden.
Ordnungsmaßnahmen (§ 61 Abs. 2 – 3 NSchG) sind zulässig, wenn Schülerinnen und Schüler ihre Pflichten grob verletzen, den Unterricht nachhaltig stören, die von ihnen geforderten Leistungen verweigern oder dem Unterricht unentschuldigt fernbleiben.

Ordnungsmaßnahmen sind:

  1. Überweisung in eine Parallelklasse
  2. Sofortiges Abholen durch die Erziehungsberechtigten
  3. Androhung des Ausschlusses vom Unterricht bis zu 3 Monaten
  4. Ausschluss vom Unterricht bis zu 3 Monaten
  5. Überweisung an eine andere Schule derselben Schulform

Gewaltprävention

An unserer Schule gibt es hier verschiedene Maßnahmen:

  1. In der 1. Und 2. Klassen findet im Zweijahresrhythmus die Theaterpädagogische Werkstatt „Die Nein-Tonne“ statt.
  2. In den dritten und vierten Jahrgängen findet im Zweijahresrhythmus, die theaterpädagogische Werkstatt „Mein Körper gehört mir“ statt.
  3. Das Streitschlichtungskonzept der Bensberger Gesprächsführung ist in einer päd. Schulung allen Mitarbeitern von Schule und OGS bekannt und wird konsequent im Streitfall angewendet. Ziel ist, dass jede Kollegin in der Lage ist, das Konzept im Unterricht und in der OGS einzusetzen.
  4. Regelmäßig werden im Schulparlament neue Regeln in den Mittelpunkt gestellt und aktuelle Vorfälle besprochen.

Gestaltung der Umgebung

  • Die Klassenräume eignen sich in ihrer Gestaltung zu gemeinsamem Arbeiten, zu selbstständigem individuellen Arbeiten, zum Spielen oder Zurückziehen zum Lesen in einen Gruppenraum. (Vergleiche Methodenkonzept)
  • Die Gruppenräume sind je nach Klassenstufe mit Bewegungsangeboten, Leseangebote bis zu moderner Technologie (Computer) ausgestattet
  • Die große Eingangshalle ist mit einer Sitzgruppe aufgelockert und mit großen Pflanzen begrünt. Dadurch soll der Eindruck einer „Autobahn“ verhindert werden, Rennen und Laufen werden vermieden. An der Wandgestaltung werden Schüler beteiligt.

Sicherheit der Kinder zur Vorbeugung von sexualisierter Gewalt
Aufsicht auf den Schulhöfen vor dem Unterricht, nach dem Unterricht; in den Pausen

Wir legen Wert darauf, dass die Kinder nach dem Unterricht gemeinsam nach Hause gehen. Das Unterrichtsende ist den Eltern bekannt (Stundenplan), wir schicken Kinder niemals unbenachrichtigt früher nach Hause! (siehe Vertretungskonzept)
Bei uns wird immer nachgefragt, wenn ein Kind nicht erscheint! Das ist den Eltern bekannt. Auf Elternabenden weisen wir immer auf verlässliche Krankmeldung hin!
„Mein Körper gehört mir“ greift genau diese Thematik auf und stärkt und sensibilisiert die Kinder.
Darüber hinaus werden bei aktuellen Anlässen Gespräche mit Kindern geführt