GGS Herrenshoff

Vertretungskonzept

1. Zielvorstellung

Es sollten möglichst wenige Stunden im Vertretungsfall ausfallen. Vertretungsunterricht wird in dem Umfang angeboten, der Personell möglich ist. („Verlässliche Grundschule“)

2. Gründe für die Abwesenheit von Lehrkräften können sein
  • plötzliche und kurzfristige Erkrankung (bis maximal 3 Tage)
  • längerfristige Krankheit
  • geplante Fortbildung
  • Klassenfahrt, Klassenausflug etc.
  • Schulleiterkonferenz oder Personalratssitzungen
  • Beurlaubungen oder Unterrichtsbefreiungen aus persönlichen Gründen

Allen Lehkräften soll mit dem Konzept eine praktische Hilfe an die Hand gegeben werden.

Ein wichtiger Punkt ist, dass jeder, der erkrankt, ein Recht darauf hat, ohne Belastung durch schulische Zwänge gesund zu werden.

3. Kooperative Zusammenarbeit im Vertretungsfall

Voraussetzung für eine störungsfreie Arbeit im Vertretungsfall ist die kooperative Zusammenarbeit aller Lehrkräfte und eine Information der Eltern bei längerfristigen Erkrankungen. Eventueller Unterrichtsausfall wird so klein wie möglich gehalten.

Bei unvorhergesehenen Vertretungsfällen werden die Kinder am ersten Tag stundenplanmäßig versorgt.

Dieses kann geschehen durch:

  • Vertretung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stunden (Einsatz von Lehrkräften aus Doppelbesetzung, Lehramtsanwärter, Vertretungsreserve)
  • stundenweise Zusammenlegung (z.B. Sportunterricht) bei kleinen Klassen
  • Aufteilen von Klassen auf die anderen Klassen (ein Plan zur Aufteilung wird von der jeweiligen Klassenlehrerin/dem jeweiligen Klassenlehrer erstellt und liegt in der Klasse aus)
  • angeordnete Mehrarbeit.

Dauert die Vertretungssituation auch noch bis zum nächsten Tag oder einige Tage länger, wird ein Vertretungsplan erstellt und die Eltern der betroffenen Kinder werden informiert. Alle Vertretungspläne werden auch an die Betreuung weitergeleitet.

4. Langfristige Vertretungen

Ist absehbar, dass eine Lehrkraft für einen längeren Zeitraum ausfällt, bemüht sich die Schulleitung zunächst darum eine Vertretung vom Schulamt zu bekommen. Gelingt dies nicht werden Vertretungslehrer gesucht, die dann kurzfristig von der Bezirksregierung für den Vertretungszeitraum eingestellt werden.

Falls überhaupt kein Vertretungslehrer gefunden wird, besteht die Möglichkeit, dass mehrere Kollegen ihre Stundenzahl für den Vertretungszeitraum aufstocken und auf diese Weise den Vertretungsunterricht abdecken.

5. Bausteine für ein Vertretungskonzept

Für den Vertretungsunterricht werden folgende Punkte nach Möglichkeit beachtet:

  • Lehrerkräfte aus Doppelbesetzung und Teamteaching werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stunden eingesetzt.
  • Es wird überprüft, ob Lehrkräfte an diesem Tag unterrichtsfreie Stunden haben und den Unterricht bzw. Teile davon übernehmen können (Mehrarbeit).
  • Eine Klasse erhält Aufgaben und wird nach dem vorliegenden Aufteilplan auf die anderen Klassen aufgeteilt.
  • Die erkrankte Lehrkraft teilt nach Möglichkeit mit, welche Aufgaben die Kinder bearbeiten sollen. Zuständig für den geregelten Ablauf, d.h. für Organisation und Inhalte, sind die jeweiligen Parallellehrer. Die Vertretungslehrer sprechen sich ab, wer welche Kernfächer (M, D, SU) erteilt. Hilfreich für die Durchführung des Vertretungsunterrichts ist eine Auflistung der Inhalte und Aufgaben (auch Hausaufgaben). Alle erledigten Aufgaben sollen von den Vertretungslehrern gekennzeichnet werden, damit eine gesicherte Weiterarbeit ermöglicht wird.
  • Bei rechtzeitiger Kenntnis über Abwesenheit, z.B. aus dienstlichen Gründen, ist die zu vertretende Lehrkraft für die Inhalte des Vertretungsunterrichts zuständig.
  • Bei längerer Erkrankung einer Lehrkraft wird darauf geachtet, dass nach Möglichkeit jeweils ein Fach von derselben Lehrkraft durchgängig vertreten wird.
  • Ferner wird darauf geachtet, dass nicht nur hauptsächlich eine Klasse von der Vertretungssituation betroffen ist. Insbesondere die Belastung bei längerfristig notwendigen Vertretungen wird zunächst auf die Parallelklassen und dann auf alle Klassen verteilt.
  • Mit all diesen Maßnahmen soll Unterrichtsausfall vermieden werden. Dies kann aber nicht immer gewährleistet werden. Die gleichzeitige Erkrankung mehrerer Lehrkräfte kann z.B. zu Unterrichtskürzungen führen. Auch Unterrichtskürzungen werden auf alle Klassen verteilt.
  • Wenn Unterrichtsausfall unvermeidlich ist, werden zunächst Stunden für zusätzliche Maßnahmen (Förderung, AG) in Anspruch genommen, um die Grundversorgung zu gewährleisten.
  • Die Schulleitung achtet darauf, dass die Mehrarbeit möglichst gleichmäßig und anteilsmäßig verteilt wird. Zusätzliche Vertretungsstunden werden notiert und nach Möglichkeit ausgeglichen.
  • Alle Lehrkräfte besprechen mit den Kindern die Situation von Vertretungsunterricht. Dabei erläutern sie dessen Notwendigkeit und Problematik. Durch diese Transparenz geben sie den Kindern Hilfestellung, eigene Verantwortung für ihre Arbeit in der Klasse zu übernehmen.

Diese Vertretungsmaßnahmen müssen jedoch flexibel gehandhabt und der jeweiligen Situation angepasst werden können.